Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

    Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

    Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
    Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

    • Ärztinnen und Ärzte
    • Personen in Gesundheitsfachberufen
    • Apothekerinnen und Apotheker

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

    Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
     

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster, elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 251 411-1679

    E-Mail: info@egbr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
    • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
    • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.: Verwaltungsgebühr 40.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 14.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gesundheits- und Krankenpfleger, Leistungserbringer, Heilberufeausweis, TI, Telematikinfrastruktur, Krankenpfleger, Altenpflegerin, Pflegefachmann, Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Pflegefachfrau, Nichtapprobierter Gesundheitsfachberuf, Heilberufsausweis, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegefachperson, Vertrauensdiensteanbieter, Gesundheitspflegerin, Physiotherapeutin, Altenpfleger, Rettungsassistentinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, VDA, eGBR, Gesundheitspfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, elektronisches Gesundheitsberuferegister, elektronischer Heilberufsausweis, Physiotherapeut, Hebamme, Krankenpflegerin, eHBA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English