Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung planen, müssen Sie verschiedene Auflagen erfüllen. Diese dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft deshalb, ob die Anforderungen an die Veranstaltungsleitung, die teilnehmenden Luftfahrzeugführer:innen, die Luftfahrtgeräte und das Veranstaltungsgelände eingehalten werden.

    Sie müssen die Veranstaltung nicht genehmigen lassen, wenn nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und mit denen keine Fluggäste befördert werden können.

    Ansprechpartner

    Für Ovelgönne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Programm der Luftfahrtveranstaltung
    • Ggf. weitere Dokumente  

    Voraussetzungen

    • Ihre Veranstaltung darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
    • Die teilnehmenden Luftfahrer:innen müssen berechtigt sein, die Luftfahrzeuge zu führen.
    • Das Veranstaltungsgelände und die vorführenden Luftfahrtgeräte müssen das Einhalten der geltenden Mindestabstände und Mindestflughöhen ermöglichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.

    Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.

    Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 

    Fristen

    Die Genehmigung ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 8 Wochen betragen.

    Kosten

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 100.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Flugschau, Flugveranstaltung, Veranstaltung Luftfahrt, Luftfahrt, Flugshow, Luftfahrtveranstaltung, Veranstaltung Luftfahrt Genehmigung, Genehmigung Luftfahrtveranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English