Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung planen, müssen Sie verschiedene Auflagen erfüllen. Diese dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft deshalb, ob die Anforderungen an die Veranstaltungsleitung, die teilnehmenden Luftfahrzeugführer:innen, die Luftfahrtgeräte und das Veranstaltungsgelände eingehalten werden.
Sie müssen die Veranstaltung nicht genehmigen lassen, wenn nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und mit denen keine Fluggäste befördert werden können.
Ansprechpartner
Für Statistische Region Weser-Ems (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Programm der Luftfahrtveranstaltung
- Ggf. weitere Dokumente
Voraussetzungen
- Ihre Veranstaltung darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
- Die teilnehmenden Luftfahrer:innen müssen berechtigt sein, die Luftfahrzeuge zu führen.
- Das Veranstaltungsgelände und die vorführenden Luftfahrtgeräte müssen das Einhalten der geltenden Mindestabstände und Mindestflughöhen ermöglichen
Rechtsgrundlage(n)
- § 73 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 74 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 75 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 20 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- § 14 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Rechtsbehelf
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.
Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.
Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Die Genehmigung ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 8 Wochen betragen.
Kosten
Gebühr ab 50.0 EUR bis 100.0 EUR
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.02.2022
Stichwörter
Flugschau, Veranstaltung Luftfahrt, Flugveranstaltung, Veranstaltung Luftfahrt Genehmigung, Flugshow, Genehmigung Luftfahrtveranstaltung, Luftfahrt, Luftfahrtveranstaltung