• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung planen, müssen Sie verschiedene Auflagen erfüllen. Diese dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft deshalb, ob die Anforderungen an die Veranstaltungsleitung, die teilnehmenden Luftfahrzeugführer:innen, die Luftfahrtgeräte und das Veranstaltungsgelände eingehalten werden.

Sie müssen die Veranstaltung nicht genehmigen lassen, wenn nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und mit denen keine Fluggäste befördert werden können.

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel

Adresse

Hausanschrift

Sophienstraße 5

38304 Wolfenbüttel

Postanschrift

Postfach 16 42

38286 Wolfenbüttel

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 05.08.2010

Technisch geändert am 02.06.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Programm der Luftfahrtveranstaltung
  • Ggf. weitere Dokumente  

Voraussetzungen

  • Ihre Veranstaltung darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
  • Die teilnehmenden Luftfahrer:innen müssen berechtigt sein, die Luftfahrzeuge zu führen.
  • Das Veranstaltungsgelände und die vorführenden Luftfahrtgeräte müssen das Einhalten der geltenden Mindestabstände und Mindestflughöhen ermöglichen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Verpflichtungsklage

Verfahrensablauf

Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.

Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.

Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.

Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 

Fristen

Die Genehmigung ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 8 Wochen betragen.

Kosten

Gebühr ab 50,00 EUR bis 100,00 EUR

Unterstützende Institutionen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.02.2022

Version

Technisch erstellt am 01.06.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Flugschau, Luftfahrtveranstaltung, Genehmigung Luftfahrtveranstaltung, Flugshow, Flugveranstaltung, Luftfahrt, Veranstaltung Luftfahrt Genehmigung, Veranstaltung Luftfahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024