Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).
Beschreibung
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.
Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Mit einer solchen Bescheinigung wird vom Ausländerbüro, Team Staatsangehörigkeiten bestätigt, dass die betreffende Person im Zuständigkeitsbereich der Stadt Oldenburg (Oldb) weder als deutsche(r) Staatsangehörige(r) geführt wird, noch im Ausländerbüro, Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die Einbürgerung beantragt hat. Eine solche Bescheinigung kann zur Beantragung eines Reisepasses bei der Botschaft erforderlich sein.
Darüber hinaus kann eine Bescheinigung als Ersatz für eine verlorengegangene Einbürgerungsurkunde erstellt werden. Hierfür muss die Einbürgerung aber von der Stadt Oldenburg (Oldb) verfügt worden sein.
Bitte beachten Sie die abweichende Erreichbarkeit des Teams unter dem Reiter "An wen muss ich mich wenden".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. In Niedersachsen sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Das Team Staatsangehörigkeiten erreichen Sie im Gebäude Markt 4-5.
Bei Rückfragen können Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter wenden.
Ansprechpartner
Für Oldenburg (Oldenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
- Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
- Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
- wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
- Adoptionsunterlagen,
- Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
- ausländischer Reisepass beziehungsweise deutscher Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe "Erforderliche Unterlagen") in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Sofern Sie eine Bescheinigung für die Botschaft benötigen, sprechen Sie bitte persönlich vor und bringen Ihren Reisepass mit. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sie erhalten dann die Bescheinigung sowie den Kostenbescheid.
Die Bescheinigung als Ersatz für die verlorengegangene Einbürgerungsurkunde kann auch per Email beantragt werden. Hierzu fügen Sie Ihrer Email eine Kopie Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Bescheinigung erhalten Sie dann zusammen mit dem Kostenbescheid per Email.
Fristen
Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Kosten
(für die Feststellungsentscheidung) 51 EUR
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
40 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
- Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
- Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Es muss frühzeitig ein Termin mit dem Konsulat vereinbart werden, da die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Bescheinigung in der Regel vier Wochen ab Ausstellungsdatum beträgt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022
Stichwörter
Staatsangehörigkeitsrecht, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung, Staatsangehörigkeitsbehörde, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung