Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).
Beschreibung
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.
Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.
Hinweise für Gehrden: Negativbescheinigung: Ausstellung (Staatsangehörigkeit)
Kann festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Die Negativbescheinigung ist keine Urkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Sie bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen und bis zum heutigen Tag auch nicht beantragt haben.
Grundsätzlich benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie von Ihrem Heimatstaat oder einer deutschen Behörde dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Dies kann immer dann vorkommen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland wohnhaft waren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. In Niedersachsen sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.
Hinweise für Niedersachsen: Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. In Niedersachsen sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.
Ansprechpartner
33.41 - Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Mo.: 13:00 - 15:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Vorsprache nur nach Terminvergabe
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622193
E-Mail: Einbuergerung@Region-Hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
- Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
- Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
- wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
- Adoptionsunterlagen,
- Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.
Hinweise für Gehrden: Negativbescheinigung: Ausstellung (Staatsangehörigkeit)
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung,
sowie
- Heimatpass/Identitätskarte/Personalausweis,
- aktueller Aufenthaltstitel,
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung,
- Nachweis über das berechtigte Interesse an der Antragstellung (bspw. Terminvereinbarung bei der ausländischen Botschaft).
Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte möglichst als PDF per E-Mail an: Einbuergerung@Region-Hannover.de oder in Kopie per Post an
Region Hannover
Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Postfach 1 47
30001 Hannover
Sofern eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Hinweise für Niedersachsen: Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.
Hinweise für Gehrden: Negativbescheinigung: Ausstellung (Staatsangehörigkeit)
- Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und haben keinen Einbürgerungsantrag gestellt
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise für Niedersachsen: Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück
Fristen
Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Kosten
(für die Feststellungsentscheidung) 51 EUR
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.
Hinweise für Gehrden: Negativbescheinigung: Ausstellung (Staatsangehörigkeit)
Die Gebühr für die Negativbescheinigung beträgt 51,- Euro.
Die Gebühren begleichen Sie bitte erst nach schriftlicher Zahlungsaufforderung.
Bitte beachten Sie, dass Sie bereits vor der Beantragung der Negativbescheinigung einen Termin bei der Botschaft Ihres Heimatstaates zur Passbeantragung vereinbart haben sollten, da die Negativbescheinigung oft nur wenige Monate anerkannt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
- Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
- Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
- Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Weitere Informationen
Hinweise für Gehrden: Negativbescheinigung: Ausstellung (Staatsangehörigkeit)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022
Stichwörter
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsbehörde, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeitsrecht