Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung durchgeführt werden.
Beschreibung
Grundsätzlich ist Förderung ein Grundprinzip pädagogischen Handelns in allen Schulformen. Es ist die Aufgabe aller Lehrkräfte, eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung sicherzustellen. Sonderpädagogische Unterstützung erweitert die allgemeine Förderung. Sie soll insbesondere Schülerinnen und Schüler durch individuelle Hilfen bei der Entwicklung und Entfaltung ihrer geistigen, emotionalen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten, ihrer Begabungen und Neigungen unterstützen. Sonderpädagogische Unterstützung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbstständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen.
Der Bedarf an sonderpädagogische Unterstützung ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs-und Lernmöglichkeiten so stark beeinträchtigt sind, dass sie ohne spezielle Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf ist unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden Schwerpunkten vorliegen:
- Lernen
- Sprache
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Hören
- körperliche und motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung
Durch die standardisierte Diagnostik im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren wird festgestellt, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in den oben benannten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten besteht. Grundsätzlich wird im Ergebnis des Feststellungsverfahrens der sonderpädagogische Unterstützungsschwerpunkt benannt und im Bescheid dokumentiert.
Zuständigkeit
- Zuständige Stelle für das Verfahren ist die besuchte Schule bzw. die Schule, an der das Kind eingeschult werden soll.
Ansprechpartner
Für Kreis Harburg (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die Schulen nutzen für die Durchführung des Verfahrens verbindliche Formblätter, die den Erziehungsberechtigten während des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen
Wenn anzunehmen ist, dass die Schülerin oder der Schüler, in den jeweiligen Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so stark beeinträchtigt ist, dass sie/er ohne spezielle Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulleitung der zuständigen Schule leitet das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bei Vorliegen entsprechender Hinweise ein. Ein Verfahren wird durchgeführt, wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erstmalig festgestellt wird und wenn Hinweise für eine Änderung oder den Wegfall des Bedarfs vorliegen. Durch eine Lehrkraft der zuständigen Schule und eine Förderschullehrkraft wird ein Fördergutachten erstellt. Die Erziehungsberechtigten werden hinsichtlich des Bedarfs des Kindes sowie hinsichtlich ihrer Schulwahl von den Lehrkräften beraten. Auf Verlangen der Erziehungsberechtigten wird eine Förderkommission einberufen. Die Entscheidung über die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung trifft das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Fristen
Es gibt keine festgelegten Fristen.
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 14.03.2022
Stichwörter
Förderschwerpunkt, sonderpädagogische Unterstützung, sonderpädagogischer Schwerpunkt, Inklusion, Feststellungsverfahren