Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt/ Zufahrt beantragen

    Gehwegüberfahrten zu Landes- und Kreisstraßen außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrten stellen grundsätzlich erlaubnispflichtige Sondernutzungen dar.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt bzw. eine Zufahrt ist die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte oder geeignete Verbindung von anliegenden Grundstücken oder von nicht-öffentlichen Wegen mit einer Straße.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrt stellen Zufahrten grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Innerorts sind Zufahrten Ausfluss des Gemeingebrauchs der Straße und bedürfen somit keiner Erlaubnis.

    Sowohl innerorts als auch außerorts sind für reine Instandhaltungsmaßnahmen an einer bestehenden Zufahrt keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.  Jedoch muss der Zufahrteninhaber das Einverständnis der Straßenbaubehörde einholen, wenn bei der Instandhaltung der Zufahrt Straßenbauanlagen baulich verändert oder auf dem Straßengrundstück bauliche Maßnahmen getroffen werden sollen.

    Für Zufahrten innerorts ist die jeweilige Gemeinde zuständig, für Zufahrten außerorts der jeweilige Träger der Straßenbaulast, d.h. die für ihn tätig werdende Straßenbaubehörde.  Für Landesstraßen und Kreisstraßen der Landkreise Friesland, Wittmund, Northeim, Goslar, Hameln-Pyrmont, Schaumburg, Hildesheim, Cloppenburg, Diepholz, Nienburg, Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Hierbei ist die Zuständigkeit für die Verwaltung der Landesstraßen und der o.g. Kreisstraßen regional auf 13 Geschäftsbereiche der NLStBV aufgeteilt (zum Zuständigkeitsbereich der NLStBV s. Link unter weiterführende Informationen).

    Für Arbeiten im Bereich öffentlicher Straßen kann daneben unter Umständen eine verkehrsbehördliche Anordnung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich hier im Vorfeld bei der zuständigen Verkehrsbehörde, ob eine verkehrsbehördliche Genehmigung für Ihre Baumaßnahme notwendig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für Zufahrten in Ortsdurchfahrten ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

    Für Zufahrten außerorts ist der jeweilige Straßenbaulastträger, d.h. die für ihn tätig werdende Straßenbaubehörde zuständig. An Landesstraßen und Kreisstraßen der Landkreise Friesland, Wittmund, Northeim, Goslar, Hameln-Pyrmont, Schaumburg, Hildesheim, Cloppenburg, Diepholz, Nienburg, Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch sind die regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.

    Den für Sie zuständigen regionalen Geschäftsbereich der NLStBV und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der NLStBV.

    Hinweise für Hanstedt: Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt/ Zufahrt beantragen

    Für Zufahrten in Ortsdurchfahrten ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

    Für Zufahrten außerorts, die nicht im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren stehen, ist der jeweilige Straßenbaulastträger, d.h. die für ihn tätig werdende Straßenbaubehörde zuständig. An Kreisstraßen ist der Landkreis Harburg und an Landesstraßen sind die regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV zuständig.

    Den für Sie zuständigen regionalen Geschäftsbereich der NLStBV und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der NLStBV.

    Hilfsweise stehen Ihnen auch die zentralen Geschäftsbereiche der NLStBV als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere um den Kontakt mit dem zuständigen regionalen Geschäftsbereich zu vermitteln.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
      Linie:
      • S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
    • Haltestelle: Telefunken
      Linie:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schünemannplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3 oder 7

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 2 - Bauen und Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Asendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 11

    21271 Asendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 16.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4183 338-1

    Fax: +49 4183 5028-8

    E-Mail: gemeinde-asendorf@gmx.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 1

    21438 Brackel

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 - 11.30 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Do. 08.30 - 11.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 4215

    E-Mail: gemeinde@brackel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Egestorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schätzendorfer Straße 8

    21272 Egestorf

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Büroöffnungszeiten: Di. + Do. 9.00-12.00 Uhr Mi. 15.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4175 28-0

    Fax: +49 4175 80259-4

    E-Mail: info@gemeinde-egestorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Marxen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamp 25

    21439 Marxen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 417-1

    Fax: +49 4185 538-9

    E-Mail: gemeinde-marxen@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Undeloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Dorfeiche 10

    21274 Undeloh

    Öffnungszeiten

    Termine nach telef. Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4189 285

    E-Mail: info@gemeinde-undeloh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der geplanten Instandhaltungsarbeiten bei der zuständigen Behörde
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde oder im regionalen Geschäftsbereich der NLStBV, ob und welche weitere Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Reine Instandhaltungsmaßnahmen an einer bestehenden Zufahrt müssen bei der jeweiligen Straßenbaubehörde angezeigt werden, wenn bei der Instandhaltung der Zufahrt Straßenbauanlagen baulich verändert oder auf dem Straßengrundstück bauliche Maßnahmen getroffen werden sollen.

    Die Straßenbaubehörde erteilt sodann unter Berücksichtigung straßenbaulicher und verkehrlicher Belange ihr Einverständnis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Reine Instandhaltungsarbeiten an Zufahrten außerorts und innerorts sind der zuständigen Behörde im Vorfeld anzuzeigen und ihr Einverständnis ist einzuholen.  Stellen Sie bitte sicher, dass Sie frühzeitig die Behörde über Instandhaltungsmaßnahmen informieren.

    • Bei umfangreichen Maßnahmen kann es angezeigt sein, im Vorfeld mit der zuständigen Straßenbaubehörde und der jeweiligen Straßenmeisterei eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
    • Die zuständige Behörde prüft dann, ob die geplanten Instandhaltungsarbeiten mit straßenbaulichen Belangen vereinbar sind.
    • Ggf. ist auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Informationen zu Zufahrten an Landesstraßen finden Sie in den Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (sog. Nutzungsrichtlinien), die auch für die Landesstraßen in Niedersachsen zur Anwendung kommen. Die Nutzungsrichtlinien sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.
    • Informationen zum Zuständigkeitsbereich der 13 regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV finden Sie auf der Webseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 04.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Sondernutzung, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Verbindung, Zufahrt, Straßen, Erschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English