zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf der zweiten juristischen Staatsprüfung informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

    Beschreibung

    Mit der erfolgreichen Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung endet Ihr juristischer Vorbereitungsdienst bzw. das Prüfungsverfahren. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung "Assessor" oder "Assessorin" zu führen.

    Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis erteilt.

    In Niedersachsen sind acht Klausuren über jeweils fünf Zeitstunden und eine mündliche Prüfung abzuleisten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen.

    Wird die zweite juristische Staatsprüfung im ersten Versuch nicht bestanden, kann diese einmalig wiederholt werden.

    Zuständigkeit

    • Abnahme der Staatsprüfungen: Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
    • Vorbereitungsdienst: Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhsestraße 30

    29221 Celle

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

    Für die Anmeldung zur Abnahme der Prüfungen (Klausuren und mündliche Prüfung) ist zum Identitätsnachweis ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben das erste juristische Staatsexamen oder eine als gleichwertig anerkannte sonstige juristische Prüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einwendungen gegen Verwaltungsakte, denen eine Bewertung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, werden in einem Vorverfahren (Widerspruch) nachgeprüft.

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist.
    • In Niedersachsen sind 8 Klausuren über jeweils 5 Zeitstunden und eine mündliche Prüfung abzuleisten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt). Das Rechtsgebiet des Aktenvortrags folgt dem Rechtsgebiet der Ausbildung in der Wahlstation.
    • Die Ladung zu den Klausuren erfolgt durch das jeweilige Oberlandesgericht bei dem der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird.
    • Die Bewertung der Klausuren erfolgt durch zwei Prüferinnen/Prüfer. Wenn keine Einigkeit in der Beurteilung besteht, wird bei Abweichungen von bis zu drei Punkten der Mittelwert der Bewertungen festgesetzt. Bei einer größeren Abweichung bewertet ein dritter Prüfer/eine dritte Prüferin die Prüfungsleistungen. Die Bewertung hat sich dabei im Rahmen der beiden ersten Bewertungen zu bewegen.
    • Die mündliche Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission, die sich aus vier Prüferinnen und Prüfern zusammensetzt.
    • Für den Aktenvortrag steht eine 60minütige Vorbereitungszeit zur Verfügung. Die Abnahme des Aktenvortrags dauert ca. 20 Minuten. Dabei wird jeder Prüfling einzeln geprüft.
    • Die sich an den Aktenvortrag des letzten Prüflings anschließenden Prüfungsgespräche erfolgen mit allen Prüflingen gemeinsam.

    Fristen

    • Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.
    • Das Teilrechtsgebiet aus dem der Aktenvortrag aus dem jeweiligen Wahlbereich zu entnehmen ist, ist spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt zu erklären.
    • Der Antrag auf Notenverbesserung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der im ersten Versuch erfolgreich bestandenen Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Zahlung der Prüfungsgebühr.

    Bearbeitungsdauer

    • In Niedersachsen dauert das Prüfungsverfahren von der Anfertigung der Klausuren bis zur Abnahme der mündlichen Prüfung regulär sechs Monate. Wenn eine Wiederholungsprüfung notwendig wird, verlängert sich das Prüfungsverfahren um ca. drei Monate.
    • Das Notenverbesserungsverfahren dauert regulär ebenfalls sechs Monate.

    Kosten

    Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

    Für das Notenverbesserungsverfahren fallen Kosten von 400 € an. Wenn das Verfahren vorzeitig abgebrochen wird, werden je nach Abbruchzeitpunkt anteilige Kosten (400 €, 370 € oder 150 €) erstattet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Juristischer Vorbereitungsdienst, zweite juristische Staatsprüfung, Befähigung zum Richteramt, Zweites Staatsexamen, Rechtsreferendariat, Assessorexamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English