• Elbe (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Die Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Prüfungen von Fahrtenschreibern und Kontrollgeräten können Sie hier beantragen.

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Die Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Prüfungen von Fahrtenschreibern und Kontrollgeräten können Sie hier beantragen.

Beschreibung

Die Genehmigung wird erst nach Überprüfung der Werkstatt erteilt. Der Termin zur Überprüfung der Werkstatt wird vereinbart, wenn der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Die Genehmigung wird erst nach Überprüfung der Werkstatt erteilt. Der Termin zur Überprüfung der Werkstatt wird vereinbart, wenn der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

zuständige Stelle

Zuständig ist die für Sie örtlich zuständige Innung des KFZ-Handwerks.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Brabandtstraße 11

38100 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 4715-0

Fax: 0531 4715-299

E-Mail: info@braunschweig.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer (formlos oder Kopie der Handwerkskarte)

über die Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle oder wenn es sich um einen Fachbetrieb handelt, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, einen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem hervorgeht, dass eine Kraftfahrzeugwerkstatt unterhalten wird

  • Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer,

dass der Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zur selbständigen gewerblichen Verrichtung solcher Arbeiten erfüllt, die zur Behebung der bei der Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte festgestellten Mängel erforderlich sind

  • Qualifikationsurkunden sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang

Zum Nachweis der Vorbildung der für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten eingesetzten verantwortlichen Fachkräfte sind die Qualifikationsurkunden (z.B. Kopie des Meisterbriefes) sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang einzureichen

  • Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung

Zum Nachweis der Bescheinigung der Schulung nach Nummer 2.5 der Anlage XVIIId StVZO sind für den Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte Kopien der Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung einzureichen

  • Führungszeugnis des Antragstellers

und der verantwortlichen Person, nicht älter als 6 Monate

  • Auszug KBA für Antragsteller

und verantwortliche Personen, nicht älter als 6 Monate

  • ausgefüllter Antrag

Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten
Der Antrag kann auch postalisch eingereicht werden.

  • Weitere Unterlagen

ergeben sich ggf. aus dem Antragsformular oder werden im Einzelfall angefordert

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

  • Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer (formlos oder Kopie der Handwerkskarte)

über die Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle oder wenn es sich um einen Fachbetrieb handelt, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, einen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem hervorgeht, dass eine Kraftfahrzeugwerkstatt unterhalten wird

  • Bescheinigung der örtlich zuständigen Handwerkskammer,

dass der Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zur selbständigen gewerblichen Verrichtung solcher Arbeiten erfüllt, die zur Behebung der bei der Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte festgestellten Mängel erforderlich sind

  • Qualifikationsurkunden sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang

Zum Nachweis der Vorbildung der für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten eingesetzten verantwortlichen Fachkräfte sind die Qualifikationsurkunden (z.B. Kopie des Meisterbriefes) sowie ein tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang einzureichen

  • Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung

Zum Nachweis der Bescheinigung der Schulung nach Nummer 2.5 der Anlage XVIIId StVZO sind für den Antragsteller und/oder die verantwortlichen Fachkräfte Kopien der Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Erst- und ggf. der Wiederholungsschulung einzureichen

  • Führungszeugnis des Antragstellers

und der verantwortlichen Person, nicht älter als 6 Monate

  • Auszug KBA für Antragsteller

und verantwortliche Personen, nicht älter als 6 Monate

  • ausgefüllter Antrag

Anerkennung von Werkstätten für die Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten
Der Antrag kann auch postalisch eingereicht werden.

  • Weitere Unterlagen

ergeben sich ggf. aus dem Antragsformular oder werden im Einzelfall angefordert

Voraussetzungen

Ausstattung und bauliche Gegebenheiten gemäß Anlage XVIII b der StVZO

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Ausstattung und bauliche Gegebenheiten gemäß Anlage XVIII b der StVZO

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.

Verfahrensablauf

Mit Antragstellung sind die erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt „Erforderliche Unterlagen“) vorzulegen. Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIII b der StVZO.

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Mit Antragstellung sind die erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt „Erforderliche Unterlagen“) vorzulegen. Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIII b der StVZO.

Fristen

Für die Antragstellung sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Für die Antragstellung sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

Gebühr ab 56,20 EUR bis 225,00 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung von Stellen für Fahrtschreiber- und Kontrollgeräteprüfungen Erteilung

Gebühr ab 56,20 EUR bis 225,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 13.12.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024