Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators beantragen

    Wenn Sie ein Rennverein sind, Pferderennen veranstalten und Wetten abschließen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.

    Beschreibung

    Sie sind ein Renn- oder Pferdezuchtverein und wollen aus Anlass öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde einen Totalisator auf der Rennbahn betreiben, dann benötigen Sie eine Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

    Bei der Totalisatorwette wetten die Wettteilnehmenden untereinander und nicht gegen einen Buchmacher. Der Totalisator ist ein Verfahren, mit welchem im Vorfeld des Pferderennens aus allen platzierten Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die jeweiligen Gewinnquoten ermittelt und nach Rennende die ordnungsgemäße Gewinnausschüttung abgewickelt wird. Wetten können beim Totalisator auf der Rennbahn, aber auch in Wettannahmestellen außerhalb des Rennplatzes platziert werden.

    Ein geringer Anteil aus dem Wettgeschäft geht direkt an den Rennverein, der diesen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht und zur Veranstaltung der Pferderennen verwenden muss.

    zuständige Stelle

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Calenberger Straße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 1200

    E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Satzung des Rennvereins,
    • Jährlicher Voranschlag mit einer Kostenkalkulation für den Rennbetrieb
    • Geschäftsbericht des Vorjahres

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Renn- oder Pferdezuchtverein sein.

    Aus Ihrer Vereinssatzung muss sich ergeben, dass der ausschließliche Zweck des Vereins die Förderung der Landespferdezucht, unter anderem durch Veranstaltung von Leistungsprüfungen für Pferde ist.

    Das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels (Pferdewette) läuft den definierten Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht zuwider.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Totalisatorerlaubnis beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz. Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen begrenzt werden.

    Fristen

    Der Antrag ist spätestens 2 Monate vor Durchführung der Rennen zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert circa 2 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühr für die Totalisatorgenehmigung beträgt 80 € je Renntag, insgesamt höchstens 700 €.: Gebühr ab 80.00 EUR bis 700.00 EUR

    Bemerkungen

    Wer ohne Erlaubnis ein Totalisatorunternehmen betreibt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft!

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ausübung des Totalisatorgewerbes die Pflichten des Glücksspielstaatsvertrages beachten müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Stichwörter

    Pferdewetten, Rennverein, Rennbahnen, Totalisator, Rennwett- und Lotteriegesetz, Rennwetten, Totalisatorerlaubnis, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English