• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators Erteilung

Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators beantragen

Wenn Sie ein Rennverein sind, Pferderennen veranstalten und Wetten abschließen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.

Beschreibung

Sie sind ein Renn- oder Pferdezuchtverein und wollen aus Anlass öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde einen Totalisator auf der Rennbahn betreiben, dann benötigen Sie eine Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Bei der Totalisatorwette wetten die Wettteilnehmenden untereinander und nicht gegen einen Buchmacher. Der Totalisator ist ein Verfahren, mit welchem im Vorfeld des Pferderennens aus allen platzierten Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die jeweiligen Gewinnquoten ermittelt und nach Rennende die ordnungsgemäße Gewinnausschüttung abgewickelt wird. Wetten können beim Totalisator auf der Rennbahn, aber auch in Wettannahmestellen außerhalb des Rennplatzes platziert werden.

Ein geringer Anteil aus dem Wettgeschäft geht direkt an den Rennverein, der diesen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht und zur Veranstaltung der Pferderennen verwenden muss.

zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 1200

E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 20.11.2012

Technisch geändert am 16.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Satzung des Rennvereins,
  • Jährlicher Voranschlag mit einer Kostenkalkulation für den Rennbetrieb
  • Geschäftsbericht des Vorjahres

Voraussetzungen

Sie müssen ein Renn- oder Pferdezuchtverein sein.

Aus Ihrer Vereinssatzung muss sich ergeben, dass der ausschließliche Zweck des Vereins die Förderung der Landespferdezucht, unter anderem durch Veranstaltung von Leistungsprüfungen für Pferde ist.

Das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels (Pferdewette) läuft den definierten Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht zuwider.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Totalisatorerlaubnis beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz. Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen begrenzt werden.

Fristen

Der Antrag ist spätestens 2 Monate vor Durchführung der Rennen zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert circa 2 bis 4 Wochen.

Kosten

Die Gebühr für die Totalisatorgenehmigung beträgt 80 € je Renntag, insgesamt höchstens 700 €.: Gebühr ab 80,00 EUR bis 700,00 EUR

Bemerkungen

Wer ohne Erlaubnis ein Totalisatorunternehmen betreibt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft!

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ausübung des Totalisatorgewerbes die Pflichten des Glücksspielstaatsvertrages beachten müssen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.12.2021

Version

Technisch erstellt am 03.12.2021

Technisch geändert am 05.07.2024

Stichwörter

Rennverein, Rennbahnen, Totalisatorerlaubnis, Pferdewetten, Rennwett- und Lotteriegesetz, Totalisator, Rennwetten, Glücksspiel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024