Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

    Jeder, der als Kraftfahrer bzw. Fernfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland tätig sein möchte, muss grundsätzlich grundqualifiziert sein und sich regelmäßig alle fünf Jahre weiterbilden.

    Beschreibung

    Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

    die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

    • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
    • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
    • Sonstige Ausbildungsstätten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestelle Kreishaus

    Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ: KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr ( nur mit Termin ) Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 23.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2021 (von: Mühlbeyer, Anna-Lucia)

    Technisch geändert am 10.01.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Berufskraftfahrer, Fahrbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)