• Haren (Ems) (Landkreis Emsland, Niedersachsen)
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

Jeder, der als Kraftfahrer bzw. Fernfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland tätig sein möchte, muss grundsätzlich grundqualifiziert sein und sich regelmäßig alle fünf Jahre weiterbilden.

Beschreibung

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
  • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

Adresse

Hausanschrift

Ordeniederung 1

49716 Meppen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 15 62

49705 Meppen

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle:  Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz: Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. - Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin) - Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr  (nur mit Termin) Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr  (nur mit Termin) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Führerscheinstelle:  Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz: Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. - Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin) - Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr  (nur mit Termin) Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr  (nur mit Termin)

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 17.04.2009

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 23.11.2021

Version

Technisch erstellt am 24.11.2021

Technisch geändert am 10.01.2023

Stichwörter

Fahrbetrieb, Berufskraftfahrer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024