Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

    Jeder, der als Kraftfahrer bzw. Fernfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland tätig sein möchte, muss grundsätzlich grundqualifiziert sein und sich regelmäßig alle fünf Jahre weiterbilden.

    Beschreibung

    Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

    die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

    • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
    • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
    • Sonstige Ausbildungsstätten

    Hinweise für Delmenhorst: Berufskraftfahrerqualifikation: Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gewerbeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    City-Center (CCD)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Stichwörter

    Marktwesen, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeamt

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2012 (von: Stadt Delmenhorst Webservice)

    Technisch geändert am 08.02.2025 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 23.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2021

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Fahrbetrieb, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024