Freie Förderung SGB II Bewilligung

    Freie Förderung SGB II beantragen

    Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.

    Beschreibung

    Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

    Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jobcenter - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Weicheler Damm 9-11

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04261 983-3799

    Telefon Festnetz: 04261 983-3728

    E-Mail: jobcenter@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter - Dienststelle Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 19

    27404 Zeven

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 983-6749

    Fax: 02481 983-6750

    E-Mail: jobcenter@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jobcenter - Dienststelle BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04761 983-4699

    Telefon Festnetz: 04761 983-4646

    E-Mail: jobcenter@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

    • Sie hierfür einen Antrag stellen.
    • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
    • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
    • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
    • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
      • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
      • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
      • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
      • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
    • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
    • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Freie Förderung, Arbeitsmarkt, Langzeitarbeitslosigkeit, Bürgergeld, Hartz IV, Förderung, SGB II, Arbeitslosigkeit, Eingliederung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English