Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Hinweise für Niedersachsen: Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Beschreibung

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Arbeitslosengeld II verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Hinweise für Niedersachsen: Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Arbeitslosengeld II verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - JobCenter (als gemeinsame Einrichtung)

    Adresse

    Postanschrift

    Pingel-Anton-Platz 5

    49661 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04471 18053-500

    Fax: 04471 18053-149

    E-Mail: Jobcenter-Cloppenburg@jobcenter-ge.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2021 (von: Frye, Günter)

    Technisch geändert am 27.06.2023 (von: Frye, Günter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
      • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit

    Verfahrensablauf

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
    • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2021 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgergeld, Arbeitsgelegenheit, Jobcenter, Arbeitslosigkeit, Eingliederung, Arbeitsmarkt, Ein-Euro-Job, Langzeitarbeitslosigkeit, Maßnahme, Zusätzlichkeit, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)