Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.

    Beschreibung

    Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Marxen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweis über eine Krankenversicherung;
    • Mietvertrag
    • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
    • Finanzierungsplan / Businessplan
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

    • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

    Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

    Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

    Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben können, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erwerbstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English