Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

    Anerkennung einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

    Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Mittelstandsunternehmen mit Risikokapital versorgen wollen, benötigen wegen besonderer organisationsrechtlicher Anforderungen an die Unternehmensform eine entsprechende Anerkennung.

    Beschreibung

    Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markthalle
      Linie:
      • S-Bahn: Linie 5 oder 6 vom Flughafen Langenh Richtung Hbhf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    E-Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

    • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
    • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
    • Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

    eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,

    • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
    • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.
    • sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über
      a) die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder
      b) die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Rechtsform der AG, der GmbH, der KG und der KG auf Aktien
    • ausschließlicher Unternehmensgegenstand der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen
    • Unternehmenssitz im Inland oder EU
    • Stammkapital mindestens eine Million Euro
    • Die Einlagen müssen voll geleistet sein.
    • Die Geschäfte der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft müssen den Regeln des § 3 und den Anlagegrenzen des § 4 UBGG entsprechen
    • Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft darf keine Unternehmensbeteiligungen an ihrem Mutterunternehmen oder einem Schwesterunternehmen halten
    • Es dürfen keine Beteiligungen als stiller Gesellschafter an der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bestehen
    • Der Antrag muss ordnungsgemäß und vollständig nach § 15 Abs. 2 UBGG gestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
    • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
    • Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. Nachreichung möglich
    • Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anerkennungsbehörde teilt dem zuständigen Registergericht die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit. Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 02.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English