Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

    Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

    Beschreibung

    Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-0

    Fax: 04261 983-2348

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 19

    27404 Zeven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 983-6795

    E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausländerbehörde - Außenstelle BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-0

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

    • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
    • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
    • keine Straftaten

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage:
    Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

    Kosten

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.: Gebühr 55.00 EUR

    Gebühr 56.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendliche, Familiennachzug, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English