Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Beschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
Hinweise für Salzgitter: Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Ausländerstelle
Aktuelles
Im Team Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter wird das Aufenthaltsrecht der hier lebenden Ausländer/innen geprüft, Aufenthaltstitel erteilt und Ausreisepflichten überwacht. Ausländer/innen können hier auch die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Um einen Termin bei der Ausländerstelle zu bekommen: Können Sie anrufen: Die Telefonnummer ihrer Ansprechpartnerin und ihres Ansprechpartners finden Sie unter dem Reiter Kontakt auf der Internetseite der Ausländerstelle der Stadt Salzgitter Oder: Können Sie das Kontaktformular ausfüllen.  Oder: Können Sie online einen Termin buchen. Fragen zur Einbürgerung: 05341 / 839-3221, Zimmer 011, E-Mail an einbuergerung@stadt.salzgitter.de
Kontakt
E-Mail: auslaenderstelle@stadt.salzgitter.de
Fax: 05341 8394932
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.: Gebühr 55.0 EUR
Gebühr 56.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
Kinder, Familiennachzug, Jugendliche