Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Beschreibung
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Heemsen (Kreis Nienburg (Weser), Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Kosten
Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.: Gebühr 109.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Aufenthaltserlaubnis