Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen

    Beschreibung

    Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:

    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
    • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
    • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Tiddische wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.

    Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr 147.00 EUR

    Bemerkungen

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    unbefristeter Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English