Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Beschreibung
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Hinweise für Salzgitter: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Ausländerstelle
Aktuelles
Im Team Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter wird das Aufenthaltsrecht der hier lebenden Ausländer/innen geprüft, Aufenthaltstitel erteilt und Ausreisepflichten überwacht. Ausländer/innen können hier auch die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Um einen Termin bei der Ausländerstelle zu bekommen: Können Sie anrufen: Die Telefonnummer ihrer Ansprechpartnerin und ihres Ansprechpartners finden Sie unter dem Reiter Kontakt auf der Internetseite der Ausländerstelle der Stadt Salzgitter Oder: Können Sie das Kontaktformular ausfüllen.  Oder: Können Sie online einen Termin buchen. Fragen zur Einbürgerung: 05341 / 839-3221, Zimmer 011, E-Mail an einbuergerung@stadt.salzgitter.de
Kontakt
E-Mail: auslaenderstelle@stadt.salzgitter.de
Fax: 05341 8394932
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Arbeitsvertrag
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 147.0 EUR
Bemerkungen
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
unbefristeter Aufenthaltstitel
Metainformation
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