Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Ändert sich der Familienname durch Namensänderung aus anderen Gründen, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Ändert sich der Familienname durch Namensänderung aus anderen Gründen, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
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Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
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Hausanschrift
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Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- aktuelles, biometrisches Passfoto
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Namensänderung aus sonstigen Gründen:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel)
- alter Personalausweis
- standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Namensänderung aus sonstigen Gründen:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel)
- alter Personalausweis
- standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Verfahrensablauf
Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter Personalausweis beantragen und unter vorläufigen Personalausweis beantragen.
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgegeben werden muss. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter Personalausweis beantragen und unter vorläufigen Personalausweis beantragen.
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgegeben werden muss. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
für antragstellende Person ab einschließlich 24 Jahren Gebührenreduzierungen oder -befreiungen sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR
bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde: Zuschlag 13.0 EUR
für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung aus sonstigen Gründen
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis, Namensänderung, Personaldokument, Personalausweis, PA, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Nachname, Identitätsdokument, anderer Name, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Beantragung, Perso
Metainformation
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