Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
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    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

    Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

    Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Bürgeramt

    Zuständigkeit

    Das örtliche Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
    • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind
      • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Niedersachsen: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 46,00 EUR

    für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 46,00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 27,60 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 27,60 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Zuschlag 13,00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Zuschlag 13,00 EUR

    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30,00 EUR

    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30,00 EUR

    Hinweise für Niedersachsen: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 46,00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 27,60 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Zuschlag 13,00 EUR

    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2021
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ausweis, Perso, Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Personaldokument, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Beantragung Personalausweis, Personalausweis geklaut, Diebstahl Personalausweis, neuer Ausweis, Personalausweis gestohlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024