Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.
Daneben müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über Ihre Tätigkeit erteilen. Dies erledigen Sie durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen ist - ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt - online über Mein ELSTER (www.elster.de) oder über eine kommerzielle Steuersoftware auszufüllen und zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ist für Sie verpflichtend. Der Fragebogen dient der korrekten steuerlichen Erfassung der Tätigkeit,
Beim Gewerbeamt müssen Sie Ihren Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb nicht anmelden.
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Finanzamt Northeim-Herzberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Do. vor Feiertagen und vor dem 24. u. 31. Dezember: 08:00 - 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5551 704-0
Voraussetzungen
-
Sie nehmen eine der folgenden land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auf:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Weinbau
- Gartenbau
- im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
- Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
- land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
- Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
- Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Dies entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
-
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie online – bei Mein ELSTER (www.elster.de) bzw. mittels kommerzieller Steuersoftware - vornehmen.
Steuerliche Anmeldung bei Mein ELSTER (www.elster.de) online vornehmen:
- Melden Sie sich auf www.elster.de mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
- Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Für die Abgabe der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung ist die Registrierung mit E-Mail-Adresse ausreichend. Nach Erteilung Ihrer Steuernummer können Sie dann das Benutzerkonto in ein vollwertiges Benutzerkonto aufwerten. Informationen rund um die Registrierung finden Sie in der Hilfe von Mein ELSTER. Diese befindet sich bereits auf der Startseite (www.elster.de) in der Kopfzeile. Zudem können Sie sich das Video „Registrierung bei Mein ELSTER“ hier ansehen.
- Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Optionen „Alle Formulare“ und „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Klicken Sie dann auf den für Sie relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Navigieren Sie sich durch das Menü des Formulars und tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Laden Sie ggf. die erforderlichen Unterlagen hoch. Ist alles erfasst, können Sie über den Reiter „Prüfen“ die Angaben auf Unstimmigkeiten prüfen. Wenn alles stimmt, senden Sie den Fragebogen ab. Im Anschluss erhalten Sie eine Versandbestätigung.
- Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Ggf. werden Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
- Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Meldefrist: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.06.2023
Stichwörter
Unternehmensanmeldung, Gewerbetreibender, Betrieb, Gewerbeanzeige, Laden, Gewerbeangelegenheit, Anmeldung, Betriebseröffnung, Gewerbebetrieb, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbe, Gewerbemeldung, Gewerbe anmeldung, Geschäft, Unternehmen, gewerbeanmelden, Gewerbe anmelden, Gewerbeangelegenheiten, Erfassung, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft