verbindliche Auskunft im Besteuerungsverfahren Erteilung
    99102053001000

    Erteilung einer verbindlichen Auskunft

    Um steuerliche Konsequenzen besser einschätzen zu können, haben Sie die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.

    Beschreibung

    Im Steuerbereich begegnen Bürgern und Unternehmern häufig komplizierte und unübersichtliche Sachverhalte, deren Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung schwer zu beurteilen sind. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen. Um Unsicherheiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine verbindliche Auskunft über die künftige Besteuerung zu beantragen.

    Die verbindliche Auskunft soll es Bürgern und Unternehmern ermöglichen, steuerliche Konsequenzen bereits vor der Umsetzung von Gestaltungen abzuschätzen. Hierbei muss es sich um genau bestimmte aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte handeln. An einer solchen Auskunft muss im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse bestehen.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100040_692433564

    Beschreibung

    ELSTER ist ein Online-Portal der deutschen Finanzbehörden zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und -daten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2026
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie bei dem zuständigen Finanzamt. Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig, das im Fall der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde. Dabei wird es sich in den meisten Fällen um das Finanzamt handeln, bei dem Sie ohnehin steuerlich geführt werden.

    Sollte für Sie aktuell kein Finanzamtzuständig sein (z. B weil Sie im Ausland leben) , ist der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.

    Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 113
    21680 Stade

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    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00-12:00 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-17:00 Uhr (vor Feiertagen bis 12:00 Uhr) Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2020
    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Den Antrag können Sie schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt stellen. Auch eine Antragstellung über Elter (www.elster.de) ist möglich. 

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und hat insbesondere Folgendes zu enthalten:

    • genaue Bezeichnung des Antragstellers
    • Beschreibung des noch nicht verwirklichten Sachverhalts
    • Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses
    • ausführliche Darlegung des Rechtsproblems sowie des eigenen Rechtsstandpunkts
    • Formulierung konkreter Rechtsfragen
    • Erklärung, dass bei keiner anderen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragt wurde
    • Versicherung, dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen
    • Darlegung Gegenstandswert (für Gebührenberechnung)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung der verbindlichen Auskunft können Sie Einspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2021
    Technisch geändert am 08.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024