• Wolfsburg (Niedersachsen)
Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Beschreibung

Mit der Arbeitnehmersparzulage wird die Vermögensbildung des Arbeitnehmers durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Dies sind Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform (z. B. Wertpapier-Sparvertrag oder auch Bausparvertrag) anlegt.

Folgende Angaben werden nach Ablauf des Kalenderjahres der gezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch nach Einwilligung an das Finanzamt übermittelt:

  • der Jahresbetrag sowie Art der Anlage der VL,
  • das Kalenderjahr, dem die VL zu zuordnen sind und
  • ggf. das Ende der Sperrfrist.

Die Sparzulage beträgt 9% (bei einem Bausparvertrag oder der unmittelbaren Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau)
bzw.
20% (beim sog. Beteiligungssparen) des Betrages der vermögenswirksamen Leistungen.

Bei Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z. B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparvertrag) werden die Zulagen nebeneinander gewährt.

Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nach Ablauf der Festlegungsfrist (in der Regel 7 Jahre) in einer Summe an das Anlageinstitut ausgezahlt.

Hinweise für Niedersachsen: Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Mit der Arbeitnehmersparzulage wird die Vermögensbildung des Arbeitnehmers durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Dies sind Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform (z. B. Wertpapier-Sparvertrag oder auch Bausparvertrag) anlegt.

Folgende Angaben werden nach Ablauf des Kalenderjahres der gezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch nach Einwilligung an das Finanzamt übermittelt:

  • der Jahresbetrag sowie Art der Anlage der VL,
  • das Kalenderjahr, dem die VL zu zuordnen sind und
  • ggf. das Ende der Sperrfrist.

Die Sparzulage beträgt 9% (bei einem Bausparvertrag oder der unmittelbaren Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau)
bzw.
20% (beim sog. Beteiligungssparen) des Betrages der vermögenswirksamen Leistungen.

Bei Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z. B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparvertrag) werden die Zulagen nebeneinander gewährt.

Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nach Ablauf der Festlegungsfrist (in der Regel 7 Jahre) in einer Summe an das Anlageinstitut ausgezahlt.

Zuständigkeit

Finanzämter

Hinweise für Niedersachsen: Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Finanzämter

Ansprechpartner

Finanzamt Gifhorn

Adresse

Hausanschrift

Braunschweiger Straße 6-8

38518 Gifhorn

Öffnungszeiten

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (an Do. vor Feiertagen sowie vor dem 24.12. und 31.12.: 08:00 - 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5371 800-0

E-Mail: Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 03.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die Einkommensteuererklärung

Hinweise für Niedersachsen: Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Die Einkommensteuererklärung

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenzen
    • Das zu versteuernde Einkommen (vgl. § 2 Einkommensteuergesetz) des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 17.900 EUR (z. B. bei einem Bausparvertrag) beziehungsweise nicht mehr als 20.000 EUR (z. B. bei einem Aktienfonds) betragen. Für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2023 angelegt werden, darf das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 40.000 EUR betragen.
    • Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge.
    • Falls das Einkommen die vorgenannten Grenzen überschreitet, aber innerhalb der Grenzen für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie liegt, besteht die Möglichkeit, die auf einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend zu machen.
  • Maximale Höhe der begünstigten Beträge
    • Sparzulagenbegünstigt sind die vermögenswirksamen Leistungen bis maximal 470 Euro im Jahr (z. B. bei einem Bausparvertrag) beziehungsweise bis maximal 400 Euro im Jahr (z.B. bei einem Aktienfonds). Hierauf wird dann die Zulage mit neun Prozent von maximal (42,30 Euro) beziehungsweise 20 Prozent von maximal (80 Euro) gewährt.
    • Sind beide Ehegatten als Arbeitnehmer beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.
  • Abgabefrist

            Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage muss spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden.

  • Einwilligung zur Datenübertragung

Hinweise für Niedersachsen: Arbeitnehmersparzulage Gewährung

  • Einkommensgrenzen
    • Das zu versteuernde Einkommen (vgl. § 2 Einkommensteuergesetz) des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 17.900 EUR (z. B. bei einem Bausparvertrag) beziehungsweise nicht mehr als 20.000 EUR (z. B. bei einem Aktienfonds) betragen. Für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2023 angelegt werden, darf das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 40.000 EUR betragen.
    • Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge.
    • Falls das Einkommen die vorgenannten Grenzen überschreitet, aber innerhalb der Grenzen für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie liegt, besteht die Möglichkeit, die auf einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend zu machen.
  • Maximale Höhe der begünstigten Beträge
    • Sparzulagenbegünstigt sind die vermögenswirksamen Leistungen bis maximal 470 Euro im Jahr (z. B. bei einem Bausparvertrag) beziehungsweise bis maximal 400 Euro im Jahr (z.B. bei einem Aktienfonds). Hierauf wird dann die Zulage mit neun Prozent von maximal (42,30 Euro) beziehungsweise 20 Prozent von maximal (80 Euro) gewährt.
    • Sind beide Ehegatten als Arbeitnehmer beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.
  • Abgabefrist

            Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage muss spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden.

  • Einwilligung zur Datenübertragung

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Abgabe kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Arbeitnehmersparzulage Gewährung

Abgabe kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 03.09.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Vermögenswirksame Leistungen, Bausparvertrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024