Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Beschreibung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Hinweise für Salzgitter: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen (IES:Salzg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte, große selbständigen Städte und selbstständige Gemeinden
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Waffen- und Jagdbehörde
Beschreibung
- Erteilungen von Waffenbesitzkarten
- Kleiner Waffenschein
- Waffenschein
- Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht, Pyrotechnik, Feuerwerke
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Jagdbehörde im Sinne des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes
- Erteilungen von Jagdscheinen
- Erteilungen von Fischereischeinen
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Mo: 09.00 - 12.00 Di: 09.00 - 12.00 Mi: keine Öffnungszeiten Do: 14.00 - 18.00 Fr: 09.00 - 12.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 05341 8393241
Telefon Festnetz: 05341 8393232
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu er-heben.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis oder dessen zur Vertretung Berechtigten bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Behörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Die Gebührenregelung für Niedersächsen ist in Vorbereitung (AllGO-Änderung).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 02.09.2021