Liegenschaftskataster Auskunft
    99123010023000

    Liegenschaftskataster Auskunft - Amtliche Grenzauskunft einholen

    Wenn Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt ist oder Sie finden Ihre Grenzzeichen (z. B. Grenzsteine) in der Örtlichkeit nicht mehr auf, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Amtliche Grenzauskunft beantragen.

    Beschreibung

    Die „Amtliche Grenzauskunft“ ist eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster, die vor Ort erteilt wird. Dabei werden vorhandene Grenzmarken, die z. B. nicht sichtbar waren, freigelegt und angezeigt oder es werden Grenzpunkte übergangsweise, z. B. mit Holzpflöcken, gekennzeichnet. Amtliche Grenzmarken werden dabei nicht neu gesetzt: Es findet kein Verwaltungsverfahren statt, Ihre Grenznachbarn werden nicht beteiligt.

    Die Amtliche Grenzauskunft kann für Sie nur dort erfolgen, wo die betroffenen Grenzpunkte bereits in der Vergangenheit hochgenau und zuverlässig bestimmt wurden. Die Vermessungsstelle prüft, ob diese Voraussetzung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kann der Grenzverlauf nur durch ein amtliches Verwaltungsverfahren – die Grenzfeststellung – ermittelt und förmlich festgestellt werden.

    Online-Dienst

    Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt

    ID: L100040_453626776

    Beschreibung

    Vermessungssammelantrag des LGLN

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022
    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit für die Amtliche Grenzauskunft liegt bei dem örtlich zuständigen Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

    oder

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Amtliche Grenzauskunft liegt bei dem örtlich zuständigen Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

    oder

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Katasteramt Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Eitzer Straße 34
    27283 Verden (Aller)

    Kontakt speichern

    Behindertenparkplatz: null Anzahl: 2 Gebühren: nein Parkplatz: null Anzahl: 5 Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2009
    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Online-Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt   

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag auf Amtliche Grenzauskunft stellen, wenn Sie

    • Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person oder
    • von einer der vorgenannten Personen bevollmächtigt sind.

    Eine Amtliche Grenzauskunft kann darüber hinaus nur erteilt werden, wenn entweder bereits Grenzmarken im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind und eine bestimmte Qualität aufweisen oder wenn die Grenzpunkte durch Vermessungen nach 1986 entstanden sind und förmlich durch eine Vermessungsstelle festgestellt wurden. Diese fachtechnische Prüfung nimmt die Vermessungsstelle vor.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da bei der Amtlichen Grenzauskunft nicht in die Rechte Beteiligter eingegriffen wird, sind hier keine Rechtsbehelfe möglich.

    Gegen den Leistungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Amtliche Grenzauskunft können Sie

    • schriftlich oder
    • über das digitale Antragsverfahren beantragen.

    Der Antrag muss die konkret betroffenen Grenzpunkte enthalten

    Die Vermessungsstelle prüft, ob die katastertechnischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Amtlichen Grenzauskunft vorliegen.

    Der Ablauf der Amtlichen Grenzauskunft gestaltet sich wie folgt:

    Vorbereitung, Bereitstellung der amtlichen Unterlagen,

    • Terminabsprache mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber,
    • Durchführung der vermessungstechnischen Arbeiten vor Ort,
    • Freilegung der vorhandenen Grenzmarken,
    • temporäre Kennzeichnung der Grenzpunkte bei nicht vorhandenen Grenzmarken (z. B. mittels Holzpflock),
    • Anzeige der Grenzpunkte vor Ort für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber,

    Erstellung des Leistungsbescheids.

    Bearbeitungsdauer

    Die Amtliche Grenzauskunft kann je nach Terminauslastung der Vermessungsstelle  kurzfristig innerhalb weniger Tage erfolgen.

    Kosten

    Die Amtliche Grenzauskunft ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Die Kostenordnung ist verbindlich für die zuständigen Vermessungsstellen.

    Die Kosten richten sich im Wesentlichen nach dem Zeitaufwand für die örtlichen Arbeiten. Hinzu kommen eine Grundgebühr und eine Festgebühr für die Bereitstellung der amtlichen Unterlagen von zusammen 215 €.

    Eine Amtliche Grenzauskunft mit einem Zeitaufwand von 2 Stunden, einschließlich An- und Abfahrt, kostet rund 740 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGLN am 12.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2021
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Auskunft, Eigentümer, Flurstücke, Grundstück, Kataster, ausmessen, Ausmessung, Flurstück, Flurstücksgrenze, Grenze, Grenzpunkt, Grenzzeichen, Grenzstein, Grenzmarke, Grundstücksgrenze, Parzelle, vermessen, Vermessung, Vermessungszahlen, Steinbreite, aufsuchen, Verlauf der Flurstücksgrenze, Grenzverlauf, Grenzanzeige, Flur, Liegenschaft, Liegenschaftskataster, Grundstücke, Katasterkarten, Katasteramt, LGLN, Geobasisdaten, Liegenschaftsauskunft, Lika, Vermessungsauskunft, Eigentümeransicht, Eigentümerverteilung, Karteneinsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024