Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

    Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

    Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.

    Beschreibung

    Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

    Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

    zuständige Stelle

    Land

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Ansprechpartner

    Finanzamt Emden-Norden

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 5

    26721 Emden

    Öffnungszeiten

    Mo.: geschlossen Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: 08:00 -12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jedereit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:30 - 17:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4921 934-0

    E-Mail: Poststelle@fa-emd-nor.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
    • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Fristen

    • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2021

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Unternehmen, Umsatzsteuervergütung, KMU, USt, Steuervergütung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024