Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Beschreibung
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
zuständige Stelle
Land
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Ansprechpartner
Finanzamt Soltau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (an Do. vor arbeitsfreien Tagen bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5191 807-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.
Voraussetzungen
- Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
- Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch
Fristen
- 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021
Stichwörter
Steuervergütung, Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Umsatzsteuervergütung, USt, Unternehmen, KMU