Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

    Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

    Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.

    Beschreibung

    Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

    Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

    zuständige Stelle

    Land

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Ansprechpartner

    Finanzamt Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Kastanienweg 1

    27404 Zeven

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (vor dem 24. u. 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4281 753-0

    E-Mail: Poststelle@fa-zev.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
    • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Fristen

    • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Steuervergütung, Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Umsatzsteuervergütung, USt, Unternehmen, KMU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English