• Ritterhude (Landkreis Osterholz, Niedersachsen)
Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.

Beschreibung

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

zuständige Stelle

Land

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpartner

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Adresse

Hausanschrift

Pappstraße 2 2

27711 Osterholz-Scharmbeck

Öffnungszeiten

Mo.: geschlossen Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr ; Mo.: geschlossen Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4791 302-0

E-Mail: Poststelle@fa-ohz.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2020

Technisch geändert am 04.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

Voraussetzungen

  • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
  • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Einspruch

Fristen

  • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021

Version

Technisch erstellt am 30.08.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

USt, Steuervergütung, Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Unternehmen, KMU, Umsatzsteuervergütung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024