Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.
Beschreibung
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
zuständige Stelle
Land
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Ansprechpartner
Finanzamt Hannover-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 167-50
Internet
Finanzamt Hannover-Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * und 13:00 - 17:00 Uhr* * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * und nach Vereinbarung. * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie ggfs. die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 6790-0
Internet
Finanzamt Hannover-Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 13:00 Uhr) Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 419-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.
Voraussetzungen
- Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
- Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch
Fristen
- 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021
Stichwörter
Umsatzsteuervergütung, KMU, USt, Steuervergütung, Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Unternehmen