Weiterleitung von Vorsteuervergütungsanträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten Durchführung

    Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

    Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen.

    Beschreibung

    Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

    Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

    zuständige Stelle

    Land

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hannover-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Lavesallee 10

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 167-50

    E-Mail: Poststelle@fa-h-mi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Hannover-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 206

    30165 Hannover

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * und 13:00 - 17:00 Uhr* * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * und nach Vereinbarung. * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie ggfs. die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 6790-0

    E-Mail: Poststelle@fa-h-no.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Hannover-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 83 B

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 13:00 Uhr) Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 419-0

    E-Mail: Poststelle@fa-h-su.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
    • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Fristen

    • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 30.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umsatzsteuervergütung, KMU, USt, Steuervergütung, Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer, Unternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English