• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

Beschreibung

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

erforderliche Unterlagen

  • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
  • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

Formulare

- Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall  
- Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

Voraussetzungen

Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
  • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
  • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

Fristen

Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Keine

Abgabe kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Abgabe kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Kopfläuse - was tun?
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021

Version

Technisch erstellt am 12.08.2021 (von: Mühlbeyer, Anna-Lucia)

Technisch geändert am 01.02.2025 (von: Intern, System)

Stichwörter

Läuse, Pedikulose, Kopflaus, Pediculus humanus capitis, Verlausung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)