Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung
Beschreibung
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.
Hinweise für Delmenhorst: Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Anwendungshinweisen aufgeführt.
Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Anwendungshinweisen aufgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten (Führerscheinstellen).
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)
Aktuelles
Bei Fragen zum Thema Fahrerlaubnisse, sei es zur ersten Erteilung, zum Umtausch, zur Erweiterung oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist die Führerscheinstelle der Stadt Delmenhorst die Ansprechpartnerin. Dort gibt es Auskünfte zu allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen und eine Liste über die Aufgaben der Führerscheinstelle finden sich unter dem Punkt „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) zu folgenden Servicezeiten möglich: Montag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Termine können auch per E-Mail an fahrerlaubnis@delmenhorst.de vereinbart werden. Bei Anfragen sind die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer) sowie das Anliegen anzugeben. Telefonische Sprechzeiten: Montag: 14 bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Weiner (Sachbearbeitung)
Herr Woltjen (Sachbearbeitung)
Frau Musielak (Sachbearbeitung)
Frau Paul (Sachbearbeitung)
Herr Seedorf (Sachbearbeitung)
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinstelle, Kartenführerschein, Fahrerkarte, Kontrollgerätkarte, Berufskraftfahrer, Berufskraftfahrerqualifikation, Straßenverkehrsamt, Fahrtraining, Umstellung, Umtausch
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Identitätsnachweises (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
- Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
- Bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung
Voraussetzungen
- Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) schriftlich. Die zuständige Stelle kann verlangen, dass Sie persönlich vorbesprechen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Homepage der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Dort finden Sie auch Informationen über die Unterlagen, die Sie benötigen.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.
Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.
Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Fristen
Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren, zum Beispiel, ob ein Termin für ein persönliches Erscheinen erforderlich ist und wieviel Vorlauf dafür nötig ist.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Kostentarif der Anlage zur GebOSt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 02.08.2021
Stichwörter
FQN, Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung