Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Sie wollen Veranstaltungen mit Tieren durchführen? Sie wollen Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte, bei denen Tiere verkauft oder gehandelt werden, durchführen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.

    Beschreibung

    Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.

    Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

    Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

    Die Liste der Veterinärämter finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
    • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
      • Art, voraussichtliche Anzahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit und Tierhaltung
      • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
    • Führungszeugnis
    • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

    Formulare

    • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
    • Ggf. stellt Ihre zuständige Veterinärbehörde weitere Unterlagen zur Antragstellung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf
    • Ab spätestens 2023 kann die Erlaubnis auch online beantragt werden

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sicherstellen.
    • Antrag enthält alle erforderlichen Angaben
    • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
    • Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
      • auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen
      • die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.

    Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Rechtsbehelf

    Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden .

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

    Fristen

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel 4 Monate
    • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden

    Kosten

    Gebühr ab 25.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Tierbörse, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchen, Viehbörse, Tiermarkt, Tierseuchenschutz, Tierschutz, tierschutzrechtliche Genehmigung, Viehmarkt, Tiersportveranstaltung, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Tiergesundheit, Tierschau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de