Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Sie wollen Veranstaltungen mit Tieren durchführen? Sie wollen Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte, bei denen Tiere verkauft oder gehandelt werden, durchführen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.
Beschreibung
Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.
Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.
Die Liste der Veterinärämter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden
Stichwörter
Veterinäramt
erforderliche Unterlagen
- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
- Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
- Art, voraussichtliche Anzahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit und Tierhaltung
- Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
- Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
- Führungszeugnis
- Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)
Formulare
- Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- Ggf. stellt Ihre zuständige Veterinärbehörde weitere Unterlagen zur Antragstellung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf
- Ab spätestens 2023 kann die Erlaubnis auch online beantragt werden
Voraussetzungen
- Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sicherstellen.
- Antrag enthält alle erforderlichen Angaben
- Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
- Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
- auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen
- die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden .
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
- In der Regel 4 Monate
- In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden
Kosten
Gebühr ab 25.0 EUR bis 1000.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.05.2021
Stichwörter
Tierseuchenschutz, Tiersportveranstaltung, Tiermarkt, Viehmarkt, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchen, tierschutzrechtliche Genehmigung, Tierbörse, Tierschutz, Tiergesundheit, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige, Viehbörse, Tierschau