Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Beratung zum Übergang in die weiterführende Schule

    Beschreibung

    Die Grundschule endet in Niedersachsen nach dem 4. Schuljahrgang. Ab dem 5. Schuljahrgang geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Dies kann eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule, eine Gesamtschule (Integrierte Gesamtschule/ Kooperative Gesamtschule), eine Förderschule oder ein Gymnasium sein. Es werden nicht in jeder Region oder Stadt alle weiterführenden Schulformen angeboten. Sie entscheiden, bei welcher Sie Ihr Kind anmelden.

    Zu Ihrer Unterstützung bei dieser Entscheidung bietet die Grundschule im 4. Schuljahrgang Ihnen als Erziehungsberechtigte mindestens zwei Beratungsgespräche zum Übergang in den 5. Schuljahrgang an. Die Lehrerin oder der Lehrer informiert Sie in diesen über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes und berät Sie auf Wunsch über die Wahl der weiterführenden Schulformen sowie die möglichen Bildungsgänge. Ihr Kind soll in geeigneter Form in die Beratung einbezogen werden. Grundlagen für diese Gespräche sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Erkenntnisse aus Gesprächen mit Ihnen. Wenn Sie möchten, kann zum 2. Beratungsgespräch eine Schullaufbahnempfehlung von der Lehrerin oder dem Lehrer abgegeben werden. Die Lehrkraft schreibt die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche auf, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Eine Ausfertigung dieses Dokuments erhalten Sie von der Lehrkraft.

    Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs gibt es eine Informationsveranstaltung für Sie. Auf dieser werden Ihnen der Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen und die Möglichkeiten eines späteren Schulformwechsels nähergebracht.

    Wenn Sie sich entschieden haben, melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an.

    Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung fand bis zum Schuljahr 2019/2020 beim Schulformwechsel eine erneute Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung statt. Diese fällt seit dem Schuljahr 2020/21 weg. 

    zuständige Stelle

    • zuständige Grundschule

    Zuständigkeit

    • zuständige Grundschule

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Schule

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-1500

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ev. Grundschule Waldschule Eichelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsterhoopring 11a

    38440 Wolfsburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Neue Schule Wolfsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 36

    38440 Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • keine Unterlagen erforderlich

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei Teilnahme an der Informationsveranstaltung und den Beratungsgesprächen)

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    • Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs können Sie an einer Informationsveranstaltung, auf der es um den Übergang in die weiterführende Schule geht, teilnehmen.
    • Im Laufe des 4. Schuljahrgangs werden Ihnen zwei Beratungsgespräche angeboten. Ziel der Gespräche ist es, Ihnen Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben
    • Sie entscheiden, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll und melden es an der entsprechenden Schule an. Beachten Sie hierbei die Zeiträume, die für die Anmeldung vorgesehen sind. Diese können Sie bei der entsprechenden Schule oder Ihrer Grundschule erfragen. Häufig finden Sie die Information auch auf der Homepage der weiterführenden Schule oder des Schulträgers.

    Fristen

    • keine Frist für die Beratung (Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule müssen die Zeitfenster für diese beachtet werden - Ansprechpartner: entsprechende weiterführende Schule)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die Anmeldung an der weiterführenden Schule ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de