Berufsschule Aufnahme

    Berufsschule Aufnahme

    - Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sind Sie für die Dauer der Berufsausbildung berufsschulpflichtig.

    Beschreibung

    Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist ihre berufsbildende Schule

    Zuständigkeit

    Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Holtriem (Kreis Wittmund, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - Ausbildungsvertrag

    Formulare

    - Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    - Abschluss eines Ausbildungsvertrages

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    - Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.

    Fristen

    - Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)

    Bearbeitungsdauer

    - In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 29.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de