Berufsschule Aufnahme

    Berufsschule Aufnahme

    - Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sind Sie für die Dauer der Berufsausbildung berufsschulpflichtig.

    Beschreibung

    - Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist ihre berufsbildende Schule

    Zuständigkeit

    - Berufsbildende Schule vor Ort

    - oder: Regionale Landesämter für Schule und Bildung

    RLSB Braunschweig

    Wilhelmstraße 62-69

    38100 Braunschweig

    Postfach 30 51

    38020 Braunschweig

    Telefon: 0531 - 484-0

    E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de

    RLSB Hannover

    Mailänder Straße 2

    30539 Hannover

    Postfach 110122

    30856 Laatzen

    Telefon: 0511-106-6000

    E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de

    RLSB Lüneburg

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Postfach: 21 20

    21311 Lüneburg

    Telefon: 04131-15-0

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    RLSB Osnabrück

    Mühleneschweg 8

    49090 Osnabrück

    Postfach 35 69

    49025 Osnabrück

    Telefon: 0541 77046-0

    E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de

    Ansprechpartner

    Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstr. 36

    26789 Leer (Ostfriesland)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 928170

    E-Mail: info@hs-emden-leer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Ausbildungsvertrag

    Formulare

    - Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    - Abschluss eines Ausbildungsvertrages

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    - Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.

    Fristen

    - Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)

    Bearbeitungsdauer

    - In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 29.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English