Berufsschule Aufnahme
- Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sind Sie für die Dauer der Berufsausbildung berufsschulpflichtig.
Beschreibung
Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.
zuständige Stelle
Zuständig ist ihre berufsbildende Schule
Zuständigkeit
Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung
Ansprechpartner
Für Wiesmoor wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsvertrag
Formulare
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
Fristen
- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)
Bearbeitungsdauer
- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 29.03.2021