• Braunlage (Landkreis Goslar, Niedersachsen)
Wohnungsbauprämie Festsetzung

Wohnungsbauprämie beantragen

Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro pro Jahr.

Hinweise für Niedersachsen: Wohnungsbauprämie beantragen

Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro pro Jahr.

Beschreibung

Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel  für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.

Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Bausparkasse und dem für Sie zuständigen Finanzamt. 

Ansprechpartner

Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim

Adresse

Hausanschrift

Wachtelpforte 40

38644 Goslar

Öffnungszeiten

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr* Di.: 08:00 - 12:00 Uhr* Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr* (vor gesetzlichen Feiertagen und dem 24.12. und 31.12. nur bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die  Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr und 12:00 bis 14:00 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5321 559-0

E-Mail: Poststelle@fa-gs-gan.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 03.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.

Voraussetzungen

Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Sparjahr ist laut Einkommensteuerbescheid nicht höher als:

  • EUR 35.000, wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 70.000, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

Achtung: Sie können für vermögenswirksame Leistungen   VL   (zum Beispiel bei Einzahlung in einen Bausparvertrag) nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um VL handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen und bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Einen Rechtsbehelf gibt es nicht. 

Verfahrensablauf

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse – zugunsten Ihres Bausparvertrages – erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.

Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7  Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist. 

Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7-Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist, 
  • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht das 25. Lebensjahre vollendet haben (soweit ohne Verwendung zum Wohnungsbau) oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Fristen

Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsaufkommen im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.

Hinweise für Niedersachsen: Wohnungsbauprämie beantragen

Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsaufkommen im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Wohnungsbauprämie beantragen

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 17.03.2021

Version

Technisch erstellt am 25.03.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Wohnungsgenossenschaft, Wohnungsbau, Wohnungsbauprämie, Baugenossenschaft, Bausparvertrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024