Sachverständige für Hunde Anerkennung

    Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung

    Wenn Sie die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt worden sein. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Beschreibung

    In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

    Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04441 898-0

    Fax: 04441 898-1033

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-vechta.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
    • Nachweise (Zertifikate)
    • Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf


    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.

    Fristen

    Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Hat die zuständige Stelle nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt.)

    Kosten

    Gebühr ab 35.00 EUR bis 700.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anerkennung als Sachverständiger für Hunde, Sachkundeprüfer/in, Sachkundeprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de