Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung
Wenn Sie die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt worden sein. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Beschreibung
In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.
Bearbeitungsdauer
0 bis 3 Monate (Hat die zuständige Stelle nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt.)
Hinweise für Niedersachsen: Sachverständige für Hunde Anerkennung
0 bis 3 Monate (Hat die zuständige Stelle nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt.)
Kosten
Gebühr ab 35,00 EUR bis 700,00 EUR
Hinweise für Niedersachsen: Sachverständige für Hunde Anerkennung
Gebühr ab 35,00 EUR bis 700,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz