Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

    Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

    Beschreibung

    Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz beraten oder
    • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wunstorfer Landstraße 9

    30453 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4005-0

    Fax: 0511 4005-2120

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
    • falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
    • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
    • Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
    • Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.

    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.

    Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

    Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

    Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

    Gebühr 30.0 EUR

    bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands: Gebühr 40.0 EUR

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40.0 EUR

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50.0 EUR

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands: Gebühr 40.0 EUR

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40.0 EUR

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Pflanzenschutz, Beratung, Sachkundenachweis-Karte, Sachkunde, Beraten, Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)