Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
Beschreibung
Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten oder
- Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.
Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.
zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 4005-0
Fax: 0511 4005-2120
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
- Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
- Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
- Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
- falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
- gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
- gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung
- Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung
Sie haben eine Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung bestanden und haben dafür ein Zeugnis bekommen. Viele Ausbildungen im Berufsfeld Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau beinhalten bereits die erforderliche Sachkunde im Pflanzenschutz.
- Anerkannter Berufsabschluss
Sie haben einen anerkannten Berufsabschluss zum Beispiel als Gärtner/in, Florist/in, Landwirt/in oder Forstwirt/in.
- Berufsausbildung oder Studium mit Bescheinigung der Sachkunde
- Sie haben ein Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung oder eines Studiums
- zusammen mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der Prüfungsstelle, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten im Pflanzenschutz in der Ausbildung/im Studium vermittelt und geprüft wurden.
- Sachkundenachweis aus dem EU-Ausland oder Bescheinigungen anderer Staaten über die Sachkunde im Pflanzenschutz
Sie haben eine von der zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates ausgestellte Bescheinigung, die als Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt werden kann.- Wegen der besonderen Bedingungen erkundigen Sie sich bitte direkt beim Pflanzenschutzamt.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Der Antragsteller / die Antragstellerin muss die Inhalte der Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln verstehen und korrekt umsetzen können.
- Fortbildung
- Wenn Sie sachkundepflichtige Tätigkeit ausüben, müssen Sie im Abstand von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. Diese Fortbildungen können bundesweit besucht werden
- Wenn Sie länger als drei Jahre keine Tätigkeit ausüben, für die ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich ist, sind sie nicht fortbildungspflichtig. Erst vor der erneuten Aufnahme einer sachkundepflichtigen Tätigkeit müssen Sie dann an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen.
- Wenn ihre Ausbildung länger als 3 Jahre zurückliegt, müssen Sie in den zurückliegenden 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilgenommen haben.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
- Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.
Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Fristen
Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Kosten
Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.
Gebühr 30,00 EUR
bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands: Gebühr 40,00 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40,00 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50,00 EUR
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung
bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands: Gebühr 40,00 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40,00 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Beraten, Pflanzenschutz, Sachkundenachweis, Sachkunde, Beratung, Sachkundenachweis-Karte, Pflanzenschutzmittel