Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.

    Beschreibung

    Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

    Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

    Fristen

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.

    Kosten

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40.0 EUR

    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Hänjes, Alexander)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pestizid, Biozid, Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)